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Daniel Christian Anghel
Integrato Group
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
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Hinweis gemäß Online-Streitbeilegungs-Verordnung

Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ist hier zu finden: http://ec.europa.eu/odr. Unsere E-Mail lautet: hallo@integrato.info

Wir weisen aber darauf hin, dass wir nicht bereit sind, uns am Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte unsere obige E-Mail und Telefonnummer.

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Quelle: Impressum Muster von JuraForum.de

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Der Auftraggeber erteilt Integrato im Rahmen der Personalvermittlung den Auftrag, für ihn einen oder mehrere Bewerber mit bestimmten Qualifikationen für eine bestimmte Tätigkeit zu suchen. Integrato gestaltet die Personalsuche nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen. Anzeigen erfolgen nach Absprache. Über den erteilten Auftrag wird unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Vereinbarung geschlossen.
§ 2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Integrato unverzüglich darüber zu informieren, sofern ein von Integrato vorgeschlagener Bewerber bereits von einem anderen Personalvermittler vorgeschlagen wurde bzw. wird. Das gleiche gilt, wenn die Besetzung des Arbeitsplatzes hinfällig geworden ist oder der Arbeitsplatz anderweitig besetzt werden sollte.
§ 3 Das zwischen Delta Personal Service und dem Auftraggeber als Vertragsbestandteil besprochene Anforderungsprofil sowie die mit Auftragserteilung ausgehändigten Unterlagen sind Grundlage der Personalsuche. Stellt Integrato dem Auftraggeber von dem vorgegebenen Anforderungsprofil abweichend qualifizierte Bewerber vor, gelten diese als vom Auftraggeber akzeptiert, sofern der Auftraggeber diese zum Vorstellungsgespräch einlädt bzw. ein Anstellungsvertrag geschlossen wird.
§ 4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Integrato unverzüglich schriftlich über das Zustandekommen eines Anstellungsverhältnisses und dessen Konditionen sowie über das Nichtzustandekommen mit vorgestellten Bewerbern in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber, mit denen kein Anstellungsverhältnis geschlossen wird, auf Verlangen unverzüglich an Delta Personal Service zurückzugeben.
§ 5 Integrato fungiert rein als Vermittler bei der Einstellung eines Bewerbers durch den Auftraggeber. Der Abschluss eines Anstellungsvertrages liegt daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Integrato haftet daher nicht für im Zusammenhang mit dem Abschluss des Anstellungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Bewerber eintretende Ereignisse wie das Feststellen fehlerhafter Angaben des Bewerbers, Leistungsschwäche, Unstimmigkeiten, Schäden, Auflösung des Anstellungsvertrages vor und nach Arbeitsantritt u.a.m. Der Anspruch von Integrato auf die vereinbarte Vermittlungsprovision sowie den Kostenersatz bleibt davon unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Während der Bewerbersuche haftet Integrato nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 6 Integrato wird sämtliche im Zusammenhang mit der Vermittlung stehende, ihr zur Kenntnis gelangte Daten des Auftraggebers und des Bewerbers vertraulich im Sinne des Datenschutzes behandeln. Diese werden ausschließlich zum Zwecke der Personalvermittlung verwendet und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
§ 7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm von Integrato überlassenen Bewerbungsunterlagen und Daten der Bewerber ausschließlich zum Zwecke des zu besetzenden Arbeitsplatzes zu verwenden, diese nicht zu vervielfältigen und nicht an Dritte weiterzugeben. Die in diesem Zusammenhang eventuell gespeicherten Daten nicht berücksichtigter Bewerber sind nach Besetzung des Arbeitsplatzes zu löschen. Referenzauskünfte über den Bewerber bei dessen früheren oder jetzigen Arbeitgebern sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Bewerbers in Absprache mit dem Auftragnehmer einzuholen.
§ 8 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu deren Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Integrato.
§ 9 Soweit nicht anderweitig vereinbart oder angeboten, gelten für die Vermittlung folgende Konditionen und Modalitäten:
9.1 Basis für das Honorar ist der individuell mit Integrato zu vereinbarende Leistungsrahmen.
9.2 Die Höhe des Honorars bemisst sich nach den jeweils aktuellen Honorarkonditionen für Personalvermittlungen. Es wird bei Abschluss des Arbeitsvertrages fällig.
9.3 Sonderleistungen, wie Eignungstests oder Nebenkosten wie Reisekosten der Bewerber, werden nach Vereinbarung dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, weitere Auslagen zu erstatten, wenn sie die üblichen Kosten übersteigen, soweit diese auf Verlangen des Kunden entstanden sind und ihre entsprechende Verwendung nachgewiesen ist.
9.4 Kommt es aufgrund des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeiten von Integrato zu einem Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und Arbeitnehmer, so erwächst ein Provisionsanspruch, wobei Mitursächlichkeit genügt. Nimmt der Arbeitssuchende innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten ein zunächst abgelehntes Arbeitsverhältnis, welches über Integrato nachgewiesen oder vermittelt wurde, doch auf oder auch zu anderen Bedingungen auf, so gilt dies als Nachweis oder eine Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis durch Integrato, so dass ein Provisionsanspruch besteht.
9.5 Das vorgenannte Honorar ist ebenfalls fällig, soweit es zum Abschluss von Verträgen im Rahmen des HGB als Freelancer, Freiberufler, Berater kommt, wenn diese sich als Beschäftigungsform anbieten.
9.6 Das Honorar ist ebenfalls fällig, soweit es zum Abschluss eines Vertrages mit einem Beteiligten des Unternehmenskreises (Partner, Mitgesellschafter, Tochtergesellschaften, Standorte usw.) kommt.
9.7 Das Honorar für eine Personalvermittlung ist in den aktuellen Honorarkonditionen ersichtlich und wird von Integrato auf Nachfrage ausgehändigt.
9.8 Alle Honorarsätze gelten für Personalvermittlungen innerhalb des Bundesgebiets. Das Honorar für Personalvermittlungen in das inner- und außereuropäische Ausland bedarf der vorherigen Absprache.
9.9 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Integrato alle zur Ermittlung des Provisionsanspruchs erforderlichen Unterlagen, wie z. B. Arbeitsverträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen etc. zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist auf Verlangen zur Auskunft verpflichtet.
9.10 Die Vermittlungsleistungen von Integrato schließt Garantien und/oder kostenfreie Nachbesetzungen aus.
§ 10 Der Anzeigenentwurf im Rahmen einer anzeigengestützten Personalvermittlung ist kostenfrei. Die Anzeigenschaltung in den mit dem Auftraggeber vereinbarten Medien und die Erstellung von Druckvorlagen etc. erfolgt zu den mit dem Auftraggeber vereinbarten Konditionen.
§ 11 Der Anspruch auf die Vermittlungsprovision entsteht für Integrato mit Abschluss des Anstellungsvertrages zwischen Auftraggeber und Bewerber. Auf alle Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Die Rechnungen sind nach Erhalt sofort zur Zahlung fällig. Ist die Zahlung nach Eintritt der Fälligkeit noch nicht eingegangen, kann Integrato Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz geltend machen. Der vereinbarte Kostenersatz wird nach Entstehen in Rechnung gestellt. Für die Fälligkeit und den Zahlungsverzug gilt das Vorgenannte.
§ 12 Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Vereinbarung im Übrigen gültig. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahe kommt.
§ 13 Gerichtsstand für alle Klagen von Integrato ist Deutschland eU Oldenburg.
§ 14 Gerichtsstand – auch im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess ist Oldenburg. Es wird zur besseren Lesbarkeit im Text nur die männliche Sprachform verwandt. Der Text gilt unter Berücksichtigung des AGG für männliche und weibliche Personen.

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